Am Mittwoch, 8. Mai 2013 veranstaltete der Anwaltsverband Baden-Württemberg im Deutschen Anwaltverein e. V. in Stuttgart eine Podiumsdiskussion zum Thema „Shitstorm – enden die Persönlichkeitsrechte vor dem Internet?“.
Gesellschaftspolitische Matinee am 8. Mai 2013
Podiumsdiskussion in Stuttgart
Nach den Begrüßungsworten des Verbandspräsidenten, Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Kothe, stellten vier juristische und medienerfahrene Experten unter Leitung des SWR-Moderators Jörg Assenheimer die typischen Probleme und möglichen Handlungsstrategien für Betroffene dar: Unterschiede gäbe es je nachdem, ob der Betroffene die rufschädigenden Bilder oder Texte im Internet selbst wahrnimmt und auch in seinem Alltag unmittelbar damit konfrontiert ist, etwa bei Hetzkampagnen gegen Schüler, Lehrer oder Nachbarn, oder ob er erst viel später davon Kenntnis erlangt, etwa weil er das jeweilige Internetforum selbst gar nicht kennt. Einig waren sich die Experten darüber, dass es zunächst gar nicht darauf ankomme, ob die unvorteilhaften Darstellungen der Wahrheit entsprechen.
Der Medienexperte Bernd Oliver Bühler verwies darauf, zunächst zu prüfen, ob sich eine Gegendarstellung lohne, da Dritte oft erst dadurch überhaupt Kenntnis von den Gerüchten erhielten. Dem pflichtete die Fachanwältin für IT-Recht Astrid Ackermann, die Opfer vertritt, bei, weil die Rechtsverfolgungskosten oft recht hoch seien und die Täter nicht immer ermittelt werden könnten. Aussichtslos sei die Einschaltung eines Anwalts jedoch nicht generell, da es auch viele technisch nicht ausreichend versierte Täter gäbe, die dann auch haften müssten.